Feuer-/Hausratsversicherung
1167
27. November 2009, 12:45 Uhr
Der Versicherungsnehmer hat in einem Kellerverschlag eines Mehrfamilienhauses wertvolle Kleidungs-, Schmuck- und Elektronikgegenstände sowie zwei Fahrräder im Gesamtwert von rd. 23.000 DM eingelagert. Allerdings entspricht das Türschloss dem von drei weiteren benachbarten Kellern. Es kann mit den Nachbarschlüsseln geöffnet werden. In diesem Fall hat er seine versicherungsvertraglich vorausgesetzten Sicherheitsstandards zur Abwendung einer Diebstahlgefahr in erheblicher Weise unterschritten und damit den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, so daß die Versicherung nicht leisten muß.
Redaktion (allg.)
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Artikel Feuer-/Hausratsversicherung
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