23. November 2009, 16:06 Uhr
Kinder dürfen vor dem Gartenzaun ihrer Nachbarn Fußball spielen. Hausbesitzer haben keinen Anspruch darauf, dass die Eltern ihren Kindern das Kicken verbieten. Das Gericht wies damit die Klage einer Grundbesitzerin weitgehend ab. Die Frau hatte unter anderem rund 700 Euro Schadenersatz einklagen wollen, weil ein minderjähriger Junge zwei Mal einen Fußball auf ihr Grundstück geschossen und dann wiedergeholt hatte.
Redaktion (allg.)
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