Werden in einer älteren Wohnanlage die defekten Wärmepumpen durch neue ersetzt, darf das nicht zu einer erhöhten Lärmbelästigung führen.
Bei einem Ehepaar überschritt in dessen vorher geräuschlosem Schlafzimmer nach der Reparatur der Schallpegel den höchstzulässigen Grenzwert von 25 Dezibel. Die Wohnung des Paares lag genau über der Heizungsanlage. Die alte Anlage lief nach Aussage des Ehepaares über all die Jahre völlig geräuschlos. Erst nach Einbau der neuen Pumpen seien plötzlich Strömungsgeräusche zu hören, die aus den zugleich neu verlegten Wasserleitungen kommen und sich ins Unerträgliche verstärken, sobald die Wärmepumpen anlaufen.
Da es aber zu keinerlei baulichen Veränderungen gekommen ist, müsse auch wieder der Schallpegel zu erreichen sein, der vor der Instandsetzung vorlag und von den Klägern offenbar als belästigungsfrei erlebt wurde.
Redaktion (allg.)
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