27. Oktober 2009, 13:19 Uhr
Betriebskosten für Gewerbemieter müssen bei der Abrechnung für ein Haus in denen auch Wohnungen liegen, extra herausgerechnet werden. Insbesondere gelte dies, wenn ein Schwimmbad im Haus betrieben wird. Dies entschied das Gericht in einem Fall, bei dem der Alteigentümer die Abrechnung noch korrekt vorgenommen hatte. Der Käufer verzichtete auf diese Praxis.
Redaktion (allg.)
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