04. Dezember 2009, 11:55 Uhr
Führt Schimmel in der Wohnung zu einer Erkrankung des Mieters, darf dieser fristlos kündigen. Das Gericht gab einer Frau Recht, deren Arzt ihr aufgrund der Belastung eine beginnende Asthma-Erkrankung bescheinigt hatte. Die Richter betonten, es komme nicht darauf an, ob der Vermieter für die unhygienischen Verhältnisse in der Wohnung verantwortlich sei.
Redaktion (allg.)
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Artikel Gesundheitsgefahr durch Schimmel










