Gesundheitsgefahr durch Schimmel

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Bild: MQ-Illustrations/stock.adobe.com
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Führt Schimmel in der Wohnung zu einer Erkrankung des Mieters, darf dieser fristlos kündigen. Das Gericht gab einer Frau Recht, deren Arzt ihr aufgrund der Belastung eine beginnende Asthma-Erkrankung bescheinigt hatte. Die Richter betonten, es komme nicht darauf an, ob der Vermieter für die unhygienischen Verhältnisse in der Wohnung verantwortlich sei.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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