Ist der Grenzverlauf zwischen zwei benachbarten Grundstücken unklar, weil Grenzsteine sich verschoben haben oder unkenntlich geworden sind, muss die so genannte Abmarkung neu vorgenommen werden. Die Kosten dafür haben alle Nachbarn anteilig zu tragen, egal, auf wessen Grund und Boden nun der Grenzstein konkret liegt. Es sei denn, die Steine des Anstoßes sind davor nur deshalb nicht mehr zu sehen gewesen, weil sie in den Untergrund eingesunken waren. Blieb dabei ihre topografische Position unverändert, kann von der gesetzlich vorgeschriebenen Wiederherstellung der Grenzzeichen keine Rede mehr sein, und der Auftraggeber bleibt alleine auf den Kosten für die Freilegung sitzen. Nur ein Nachbar, der an der Verschüttung eines Grenzzeichens selbst die Schuld trägt, muss auch für die Freilegung aufkommen. In dem behandelten Fall waren zwei Grenzsteine jedoch bereits beim Einzug der jetzt zur Kasse gebetenen Nachbarn mit Erde bedeckt. Die Klägerin verlangte von ihren Nachbarn die Hälfte der Kosten für die Neuabmarkung des gesamten Grundstücks und biss damit bei den Richtern zu Recht auf Granit.
Redaktion (allg.)
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