Die Gemeinschaft bestellt – der Sondereigentümer zahlt
Das Urteil des BGH (V ZR 87/23 vom 22. März 2024) zur Kostenverteilung durch Beschluss wird immer häufiger von Eigentümern zitiert und dient oftmals in der Instanzenrechtsprechung als Grundlage für Urteile. Dem BGH-Beschluss liegt eine konkrete Fragestellung zu Grunde, die viele Eigentümergemeinschaften beschäftigt: Wer trägt die Kosten für den Austausch von Dachfenstern? Diese Fenster standen im Gemeinschaftseigentum und wären daher eigentlich durch die Gemeinschaft zu bezahlen – was die Mehrheit aber nicht wollte.
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Nikolai Glaser
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