BGH-Urteil schafft neue Ungerechtigkeit

Die Gemeinschaft bestellt – der Sondereigentümer zahlt

Immer häufiger verschieben Eigentümergemeinschaften Kosten auf einzelne Eigentümer. Möglich macht das ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2024, das Eigentümern eine besonders weitgefasste Beschlusskompetenz einräumt. In der Verwalterpraxis führt es zu der Frage: Wo sind die Grenzen eines Kostenbeschlusses? Zwei Jahre nach dem Urteil blicken wir auf die Risiken für Wohnungseigentümer.

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Bild: Hans12/stock.adobe.com
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Das Urteil des BGH (V ZR 87/23 vom 22. März 2024) zur Kostenverteilung durch Beschluss wird immer häufiger von Eigentümern zitiert und dient oftmals in der Instanzenrechtsprechung als Grundlage für Urteile. Dem BGH-Beschluss liegt eine konkrete Fragestellung zu Grunde, die viele Eigentümergemeinschaften beschäftigt: Wer trägt die Kosten für den Austausch von Dachfenstern? Diese Fenster standen im Gemeinschaftseigentum und wären daher eigentlich durch die Gemeinschaft zu bezahlen – was die Mehrheit aber nicht wollte.

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Nikolai Glaser

Nikolai Glaser
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

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Artikel Die Gemeinschaft bestellt – der Sondereigentümer zahlt
Seite 43 bis 44
27.3.2024
BGH-Urteile
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