20. November 2009, 13:46 Uhr
Der Vermieter ist verpflichtet, von Zeit zu Zeit altbaubedingte Unzulänglichkeiten der Mietsache zu beseitigen. Hier war der Heizkörper nicht unter dem Fenster angebracht, was im Winter zu ungünstigen Temperaturschichtungen führte. Dafür wurde ein Mietminderung von 10 Prozent als angemessen betrachtet.
Redaktion (allg.)
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