22. Dezember 2009, 09:14 Uhr
Übereifrige Bauarbeiter riskieren ihren Lohn. Ein Hausbesitzer braucht nur für Arbeiten bezahlen, mit denen er einverstanden ist. Stellt sich beispielsweise beim Sanieren eines Dachteiles heraus, dass das gesamte Dach erneuert werden muss, darf der Handwerker nicht ohne Weiteres diese Arbeit erledigen. Er muss das Einverständnis des Eigentümers einholen, denn nur in diesem Fall entsteht dessen Pflicht zur Zahlung.
Redaktion (allg.)
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