Kontaktladen für Drogenabhängige

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Bild: Bits and Splits/stock.adobe.com
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Die in der Nähe eines Bahnhofs lebenden Anwohner können sich nicht gegen die Errichtung eines Kontaktladens für Drogenabhängige wehren, wenn sich in ihrer Gegend sowieso viele Suchtkranke aufhalten und das Vorhaben nach der Baunutzungsordnung zulässig ist. Das Gebot der Rücksichtnahme wird durch die Kommune nicht verletzt.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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