Kontrolle befreit von Haftung

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Bild: Ingo Bartussek/stock.adobe.com
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Hausbesitzer tragen für Gefahren, die von ihrem Haus ausgehen, die Verantwortung. Das sind meist nicht viele. Bei Sturm allerdings können herabgewehte Dachpfannen hohe Schäden verursachen. Für diese muss der Eigentümer aber dann nicht einstehen, wenn er das Dach regelmäßig kontrollieren lässt. Das Gericht hat entschieden, dass der Besitzer seine Unterhaltspflicht erfüllt, wenn alle drei Monate ein Dachdecker das Dach kontrolliert. Er musste nicht für Schäden durch Dachziegel an einem geparkten Pkw zahlen.

Unpünktliche Zahlung kann das Geschäftsraummietverhältnis stören. Zahlt sich der Mieter unpünktlich, kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen. Eine solche Abmahnung ist die Vorstufe für weitergehende Maßnahmen, wie eine Kündigung des Mietverhältnisses. Dieses...

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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Artikel Kontrolle befreit von Haftung
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Urteile kurz gefasst
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25.10.2021
Interview: Rauchwarnmelder sind häufig nicht betriebsbereit
Wenn Rauchwarnmelder aufgrund eines Defektes wochenlang nicht in Betrieb sind, stellt sich die Frage, wer eigentlich in der Haftung steht, wenn sich in diesem Zeitraum Gefahren für Leib und Leben der...
29.9.2021
Baugenossenschaft Langen eG: Wohnungsstationen und dezentrale WRG-Lüftung
Die Baugenossenschaft Langen eG hat jetzt zwei Wohngebäude aus dem Jahr 1957 auf den KfW-70-Standard gehoben. Einen wesentlichen Beitrag zur energetischen Ertüchtigung leisten dezentrale...