Kontrolle befreit von Haftung
Hausbesitzer tragen für Gefahren, die von ihrem Haus ausgehen, die Verantwortung. Das sind meist nicht viele. Bei Sturm allerdings können herabgewehte Dachpfannen hohe Schäden verursachen. Für diese muss der Eigentümer aber dann nicht einstehen, wenn er das Dach regelmäßig kontrollieren lässt. Das Gericht hat entschieden, dass der Besitzer seine Unterhaltspflicht erfüllt, wenn alle drei Monate ein Dachdecker das Dach kontrolliert. Er musste nicht für Schäden durch Dachziegel an einem geparkten Pkw zahlen.
Redaktion (allg.)
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