19. November 2009, 14:17 Uhr
Erhitzt sich das Leitungswasser in einer Mietwohnung erst nach mehreren Minuten auf Körpertemperatur und wird dadurch die Wasserrechnung in die Höhe getrieben, so kann die Miete gemindert werden. Spätestens nach 15 Sekunden muss eine Temperatur von 40 Grad erreicht sein. Im entschiedenen Fall betrug die Minderung fünf Prozent.
Redaktion (allg.)
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Artikel Leitungswasser
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Optimierung von Heizungsanlagen










