Mehr absetzen als erlaubt?

Hausbesitzer dürfen mehr Kreditzinsen von der Steuer absetzen als bisher erlaubt. Abzugsfähig als Werbungskosten sind Zinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Kredit tatsächlich zur Baufinanzierung für den vermieteten Hausteil verwendet wurde. Dazu müssen die entsprechenden Baukosten gesondert ausgewiesen werden. Absetzbar auch: die Kosten für das Gesamtgebäude, etwa für den Aushub der Baugrube.
 

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Bild: weerachai/stock.adobe.com
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Gericht: BFH MÜNCHEN
Aktenzeichen: IX R 44/95

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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