Mieter und Instandhaltung
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11. November 2009, 13:33 Uhr
In einer Individualvereinbarung kann einem Gewerbemieter die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht für die Mieträume übertragen werden - auch für anfängliche Mängel. Die Parteien eines Individualvertrages seien gleichberechtigt und bei den Verhandlungen in der Lage, ihre eigenen Interessen in ausreichendem Maße wahrzunehmen. Die Übertragung der Erhaltungslast sei insbesondere dann zulässig, wenn die gesamte Vertragsgestaltung darauf angelegt sei, dass der Vermieter nur die Anschaffungskosten des Mietobjekts trägt.
Redaktion (allg.)
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