11. März 2010, 11:49 Uhr
Wer nur einen Teil der Mietschulden tilgen kann, darf bestimmen, welche von mehreren Forderungen er mit der Zahlung erfüllt. Vergisst er allerdings, das bei der Überweisung anzugeben, geht sein Bestimmungsrecht verloren. Dann wird automatisch die älteste Mietschuld getilgt.
Redaktion (allg.)
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Artikel Mietschulden
18.8.2026
"Mein wichtigster Rat ist: ins Handeln kommen“










