09. November 2009, 16:16 Uhr
Wer in der Nähe einer Kirche wohnt, in deren Turmspitze eine, den geltenden Strahlungsvorschriften entsprechende, Mobilfunk-Anlage eingebaut wurde, kann deren Betrieb nicht einfach gerichtlich verbieten lassen. Zumindest nicht mit der allgemeinen Begründung, die gesundheitlichen Auswirkungen der Strahlen eines solchen Senders wären bis heute nicht ausreichend wissenschaftlich geklärt. Welche Vorsorgemaßnahmen angeordnet und wie hoch etwa die Grenzwerte angesetzt werden sollen, sei nach Meinung des Gerichts übrigens eine rein politische, vom Gesetz und Verordnungsgeber zu treffende Entscheidung.
Redaktion (allg.)
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