05. März 2010, 11:18 Uhr
Wer in einer ungünstig geschnittenen Wohnung lebt, hat gegen eine Modernisierung meist nichts einzuwenden - selbst dann nicht, wenn später die Miete steigt. Damit aber unsinnige Modernisierungen und rasante Kostensteigerungen vermieden werden, haben Vermieter solche Maßnahmen anzukündigen. Die Mieter müssen ihnen ausdrücklich zustimmen. Ein Mieter verweigerte seine Zustimmung als sein Vermieter in der Zweizimmerwohnung das Bad vergrößern wollte. Das Gericht meinte zwar, dass mit der Vergrößerung eine Verbesserung der sanitären Situation erreicht worden wäre. Weil aber gleichzeitig ein Zimmer sowie eine Speisekammer hätten wegfallen müssen, sah der Richter darin keine Verbesserung des Wohnwertes.
Redaktion (allg.)
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