12. Januar 2010, 16:37 Uhr
Im Vorgarten des Hauses sollte mit behördlicher Genehmigung eine neue Müllcontainerbox errichtet werden. Die Mieter der Erdgeschosswohnungen nutzten und pflegten diesen Vorgarten seit Beginn ihres Mietverhältnisses, zudem befindet sich das Schlafzimmerfenster an der Gartenseite. Sie befürchteten nunmehr Geruchs- und Lärmbelästigung sowie Ungeziefer und wehrten sich gegen die geplante Müllbox. Das Gericht stimmte ihnen zu. Selbst wenn die Mehrheit der Mieter den Standort begrüßen, sei es entscheidend, ob dies dem Erdgeschossmieter an dieser Stelle zumutbar sei.
Redaktion (allg.)
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Artikel Müllbox nicht zumutbar










