Mündliche Vereinbarung

In einem Fall hatte ein Vermieter in einem Formularmietvertrag handschriftlich eine Zusatzvereinbarung aufgenommen, wonach die Wohnung bei Auszug in den Holzteilen und Heizkörpern weiß lackiert zu übergeben sei. Die Richter urteilten, der Vermieter habe nicht darlegen können, dass dieser Umstand mit dem Mieter im Einzelnen besprochen und eingehend erörtert worden sei. Dafür sei die Angabe eins Datums bzw. des Anlasses, wann und zwischen wem dieses Gespräch stattgefunden habe, notwendig.
 

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Gericht: LG Düsseldorf
Aktenzeichen: 21 S 163/01

Redaktion (allg.)

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