Nachmieter übernimmt Möbel

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Bild: mrmohock/stock.adobe.com
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Beim Umzug werden manche Möbel gern dem Nachmieter zum Kauf angeboten, was zum Streit über den angemessen Preis führen kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Kaufpreis nicht in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert der Gegenstände stehen darf. Dient nun aber der niedrige Zeitwert oder der höhere Nutzwert als Basis? Das Gericht entschied: Der Nutzwert ist maßgeblich. Ein Missverhältnis liege dann vor, wenn der Kaufpreis um 50 Prozent vom Gebrauchswert abweicht.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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