Nebenkosten und Mietvertrag

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Bild: itchaznong/stock.adobe.com
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Rechnet der Vermieter die Nebenkosten nicht ab und erklärt ihm der Mieter daraufhin, er verstehe das so, dass seine Vorauszahlung künftig als Pauschale zu verstehen sei - hier kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen, auch wenn Verbrauch und Abrechnung höher ausfallen -, ändert sich der Mietvertrag nicht. Das gilt auch, wenn sich der Vermieter zur Erklärung des Mieters nicht geäußert hat.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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