17. November 2009, 14:03 Uhr
Rechnet der Vermieter die Nebenkosten nicht ab und erklärt ihm der Mieter daraufhin, er verstehe das so, dass seine Vorauszahlung künftig als Pauschale zu verstehen sei - hier kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen, auch wenn Verbrauch und Abrechnung höher ausfallen -, ändert sich der Mietvertrag nicht. Das gilt auch, wenn sich der Vermieter zur Erklärung des Mieters nicht geäußert hat.
Redaktion (allg.)
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Artikel Nebenkosten und Mietvertrag
21.4.2026
Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz










