27. Oktober 2009, 14:24 Uhr
Erreicht die jährliche Abrechnung der Nebenkosten einen Mieter zu spät, weil er inzwischen umgezogen ist und dem Wohnungseigentümer nicht seine neue Adresse mitgeteilt hat, muss dafür nicht der Vermieter aufkommen. Den Mieter entlastete auch nicht, dass er die neue Anschrift dem Hausmeister mitgeteilt hatte, der aber vergaß, sie weiterzuleiten.
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Einsatzbeispiele für die Wärmepumpe in Bestandsimmobilien










