23. November 2009, 13:45 Uhr
Ist ein Grundstück in zweiter Reihe nur über den Grund und Boden des Nachbarn zu erreichen und wurde deshalb seit dem Jahr 1902 ein Notwegerecht eingeräumt, so kann dieses Recht nicht mehr aufgehoben werden.
Redaktion (allg.)
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Artikel Notwegerecht
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