19. November 2009, 13:46 Uhr
Der Geruch in einer Wohnung ist für ihren Mietwert mitentscheidend. Stinkt es in ihr und trägt der Vermieter hierfür die Verantwortung, kann das ein Grund sein, die Miete zu mindern. Das Gericht entschied, dass der von einem unangenehmen Geruch belästigte Bewohner die Miete um 15 Prozent mindern darf. In seiner Wohnung verbreitete sich ein beißender Ölgestank, sobald er die Heizung aufdrehte. Darin sahen die Richter einen Mangel.
Redaktion (allg.)
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