13. Januar 2010, 15:09 Uhr
Der Besitzer einer Eigentumswohnung kann sich nicht dagegen wehren, dass der zu seinem Eigentum gehörende Abstellraum zeitweise von einem Nachbarn zugeparkt wird, wenn dieser seinen Stellplatz ansonsten überhaupt nicht nutzen könnte. Die Eigentümer müssen sich gegebenenfalls absprechen, zu welchen Zeiten der Zugang zum Abstellraum frei ist.
Redaktion (allg.)
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Artikel Parkerlaubnis
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