Pfändung angedroht
Wird einem Mieter die Wohnung oder das Büro gekündigt, so muss er beim Auszug auch für die ordnungsgemäße Räumung sorgen. Diese mitunter kostspielige Verpflichtung geht allerdings vollständig auf den Vermieter über, wenn dieser zuvor erklärt hat, die Einrichtung des Mieters pfänden lassen zu wollen. In dem konkreten Fall wurde über ausstehende Mieten und offene Nebenkosten für Büroräume in Höhe von knapp 100.000 Euro gestritten. Als es der Vermieterin nach jahrelangen Ausständen zu bunt wurde, kündigte sie den Vertrag und erklärte, zumindest einen Teil des Geldes eintreiben zu wollen, indem sie von ihrem Recht Gebrauch mache, alle vom Mieter mitgebrachten Möbel und Geräte pfänden zu lassen. Damit war aber die als Teil der Rückgabepflicht des Vermieters anzusehende Räumungspflicht unwiderruflich entfallen, urteilten die Berliner Richter. Die Vermieterin bleibt für immer auf ihren Ausgaben sitzen - zumindest was die Kosten für die Entrümpelung angeht.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸










