Pflegeheim in Eigentumswohnung?

1167
Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
Bild: makibestphoto/stock.adobe.com

Da ein Pflegeheim in einer ursprünglich für Wohnzwecke vorgesehenen Eigentumswohnung in der Regel mit erheblichen Störungen für die übrigen Eigentümer einhergeht, muss die in der Teilungserklärung vorgesehene Zustimmung des Verwalters zur Ausübung eines gewerblichen Betriebes aus wichtigem Grund versagt werden.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Pflegeheim in Eigentumswohnung?
1.7.2025
Kostentragung bei
Gemeinschaftsordnungen können eine Regelung enthalten, wonach einzelne Eigentümer befugt sind, bislang ungenutzte Sondereigentumseinheiten, oftmals im Dachgeschoss, als Wohneinheiten auszubauen und zu...
26.6.2025
Wird eine Eigentumswohnung vererbt, das Erbe angetreten und nicht ausgeschlagen, erbt der Bedachte auch die vorhandenen Wohngeldschulden.
7.7.2026
1. Eine Vereinbarung, durch die die Erhaltung bestimmter Teile des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Balkone) auf einzelne Wohnungseigentümer übertragen wird, ändert nichts an der Beschlusskompetenz...
21.4.2026
Vom reaktiven Verwalter zum proaktiven Manager:
In fünf Jahren wird Künstliche Intelligenz in der Hausverwaltung kein Wettbewerbsvorteil mehr sein – sondern Mindeststandard. Wer sich heute dazu entscheidet abzuwarten, wird morgen aufholen müssen.
27.10.2025
Der Weg in die Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz (KI) ist kein Zukunftsthema mehr, sondern Realität – auch in der Immobilienverwaltung. Während in einigen Bereichen der Branche KI-Lösungen bereits aktiv zum Einsatz kommen...
16.6.2025
Das Haus altert, die Balkone mit ihm. Wenn umfassende Sanierungen von Balkonen in einer WEG anstehen, muss die Wohneigentümergemeinschaft über die meisten Maßnahmen beschließen. Denn fast alle Teile...