Rohrbruch

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Bild: Ingo Bartussek/stock.adobe.com
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Immobilieneigentümer, die leer stehende Gebäude im Winter nicht beheizen, gehen ein hohes Risiko ein. Frieren nämlich die Wasserleitungen zu und kommt es dadurch zu einem Rohrbruch, wodurch das Haus überflutet wird, müssen sie den Schaden selbst tragen. Die Wohngebäudeversicherung braucht in diesem Fall nicht einstehen. Der Eigentümer hätte Vorsichtsmaßnahmen treffen müssen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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