Rutschfest
1167
26. November 2009, 11:45 Uhr
Eine Mieterin, die auf einer regennassen Treppe im Haus ausrutscht, hat zumindest dann Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, wenn die geflieste Treppe die "zu fordernde Rutschfestigkeit" nicht hatte. In dem entschiedenen Fall wurde der Mieterin aber ein Drittel Mitverschulden angerechnet, weil ihr der Zustand der Treppe bekannt war.
Redaktion (allg.)
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