23. Oktober 2009, 09:57 Uhr
Mieter dürfen die Hausmeisterkosten nicht mit der Begründung kürzen, die Arbeiten seien mangelhaft ausgeführt worden. Nach der Entscheidung der Richter muss der Betriebskostenanteil unabhängig von Umfang und Qualität der Hausmeisterarbeiten in voller Höhe gezahlt werden. Entscheidend sei, dass die Kosten aufgrund eines Vertragsverhältnisses zwischen Hausmeister und Vermieter tatsächlich entstanden sind.
Redaktion (allg.)
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Artikel Schlampiger Hausmeister










