11. März 2010, 11:45 Uhr
Der Vermieter darf die Haltung von Schlangen in der Wohnung nicht von vornherein nur deshalb verbieten, weil sich andere Mitmieter vor dem Tier ekeln. Er muss wie bei normalen Haustieren (Hunden oder Katzen) prüfen, ob besondere Gefahren vom Tier ausgehen oder ob die Wohnung stärker als üblich abgenutzt wird.
Redaktion (allg.)
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