Schlangen in der Wohnung?

1167
Bild: itchaznong/stock.adobe.com
Bild: itchaznong/stock.adobe.com

Der Vermieter darf die Haltung von Schlangen in der Wohnung nicht von vornherein nur deshalb verbieten, weil sich andere Mitmieter vor dem Tier ekeln. Er muss wie bei normalen Haustieren (Hunden oder Katzen) prüfen, ob besondere Gefahren vom Tier ausgehen oder ob die Wohnung stärker als üblich abgenutzt wird.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Schlangen in der Wohnung?
1.8.2024
Genehmigung zur Hundehaltung
Die Kläger (Mieter) hatten von dem Beklagten (Vermieter) eine rund 100 Quadratmeter große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gemietet. In dem Mietvertrag hieß es, dass der Vermieter sich die Zustimmung...
21.4.2026
Für mehr Sicherheit und Wohngesundheit
Laut einer Techem-Umfrage Ende 2024 ist Mieterinnen und Mietern der Einsatz von Sicherheitsgeräten besonders wichtig. Vor allem die frühzeitige Warnung vor gesundheitlichen Gefahren im eigenen...
4.3.2025
Regelmäßige Wartung von Fenstern für mehr Energieeffizienz
Soll die CO2-Bilanz und Energieeffizienz eines Gebäudes verbessert werden, muss es nicht immer die teure Kernsanierung sein. Bereits kleine Maßnahmen, wie die Modernisierung älterer Fenster, erzielen...
16.6.2025
Das Haus altert, die Balkone mit ihm. Wenn umfassende Sanierungen von Balkonen in einer WEG anstehen, muss die Wohneigentümergemeinschaft über die meisten Maßnahmen beschließen. Denn fast alle Teile...
5.2.2024
Aktuelles Urteil
Hauptaufgabe des Bauplanungsrechts ist der Ausgleich verschiedener Nutzungsinteressen und der Schutz der für ein bestimmtes Plangebiet typischen Nutzungsarten. Es gibt aber auch Konflikte innerhalb...
7.7.2026
Wohnen im Alter
Wie wohnen ältere Menschen in Deutschland und wie kann die Wohnungswirtschaft darauf adäquat eingehen? Das sie daran nicht vorbeikommt, wurde auf einer Pressekonferenz mitteldeutscher Wohnungsverbände...