04. März 2010, 09:46 Uhr
Hat ein Wohnungseigentümer auf dem Flachdach der Anlage Sonnenkollektoren aufstellen lassen, ohne die Zustimmung der Miteigentümer eingeholt zu haben, so müssen die Kollektoren auf Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung wieder abgebaut werden, weil es sich um eine (zustimmungspflichtige) "bauliche Veränderung" handelt. Dass die Kollektoren ein "umweltfreundliches Mittel zur Gewinnung von Energie" sind, spielt dabei keine Rolle.
Redaktion (allg.)
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Artikel Sonnenkollektoren
26.7.2024
Erschließung von Geothermie-Feldern bis drei Meter Tiefe










