30. November 2009, 11:50 Uhr
Wer einen Mietvertrag mit Staffelmiete abschließt, muss die Erhöhungen auch bezahlen. Das gilt selbst dann, wenn der Vermieter die Miete mit erheblicher Verspätung anhebt. In dem Fall hatte der Vermieter versäumt, den Mietzins zum vereinbarten Termin zu erhöhen. Dieser sollte 200 Euro monatlich mehr betragen. Nach zwei Jahren forderte er das Geld nach. Das Gericht entschied, dass der Mieter das Versäumnis nicht als Verzicht werten durfte und zahlen muss.
Redaktion (allg.)
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Artikel Staffelmiete
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