16. November 2009, 15:34 Uhr
Leben zwei Ehepaare in demselben Baugebiet und vermieten sich gegenseitig ihre Wohnungen, kann das Finanzamt von Gestaltungsmißbrauch ausgehen. Die geltend gemachten steuerlichen Verluste bleiben bei der Steuerfestsetzung unberücksichtigt.
Redaktion (allg.)
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Artikel Steuern und Überkreuzvermieten










