25. November 2009, 11:24 Uhr
Grundstücke, die für die Stationierung ausländischer Streitkräfte enteignet worden sind und jetzt nicht mehr benötigt werden, müssen an die Alteigentümer zurückgegeben werden. Das gelte nur dann nicht, wenn die Grundstücke noch für Verteidigungszwecke, benötigt werden. Dazu zähle nicht, Wohnraum für Soldaten der Bundeswehr und deren Familienangehörige zu beschaffen.
Redaktion (allg.)
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