Sturz bei Glatteis

1167
Bild: sebra/stock.adobe.com
Bild: sebra/stock.adobe.com

Wer bei spiegelglatten Straßen ausrutscht und sich verletzt, kann nicht immer den Streupflichtigen in Anspruch nehmen. In diesem Fall war der Mann trotz vorsichtiger Gangart morgens um 8 Uhr vor einem Privatgrundstück gestürzt, hatte einen Oberschenkelhalsbruch erlitten und deshalb seinen Job verloren. Seinen Schaden wollte er vom Grundstückseigentümer ersetzt haben. Dieser konnte jedoch nachweisen, dass er um 6 Uhr früh gestreut, der anhaltende Regen aber sofort neues Eis gebildet habe. Die Pflicht zum Streuen entfalle, wenn dadurch die Rutschgefahr nur unwesentlich oder vorübergehend eingedämmt werden könne, so das Gericht. Auch müsse nicht alternativ mit Sägespänen gestreut werden, ebenso wenig, wie mit einem Schild vor Glatteis gewarnt werden muss, wenn die Gefahr offensichtlich sei.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Sturz bei Glatteis
2.10.2024
Pflichtverletzung des Eigentümers?
Der nächste Winter steht vor der Tür. Gerade in Zeiten, in denen „richtige Winter“ selten geworden sind, sollte jeder Grundstückseigentümer und jeder, der der winterlichen Räum- und Streupflicht...
5.3.2025
Urteile zur Verkehrssicherungspflicht im Winter
Während der kalten Jahreszeit sind Grundstücksbesitzer zwar im Garten weniger gefordert, dafür verlangen ihnen aber Schnee und Eis viel Aufmerksamkeit ab. Es besteht nämlich eine...
6.5.2025
Interview Sabine Seitz
Sabine Seitz ist Referentin für neue Wohnformen bei der GAG AG Köln. Seit rund 25 Jahren arbeitet die gelernte Immobilienkauffrau im Unternehmen und verantwortet seit 18 Jahren diesen Bereich. Zu...
4.3.2024
Energieeinsparung
Bestandsgebäude energetisch ertüchtigen bei hohen Baukosten, steigender Heizkostenbelastung und begrenzter Zahlungsfähigkeit der Mieter? Eine Lösung bietet das Einblasdämmverfahren. In den 1960er...
25.2.2025
Vom Schriftform- zum Textformerfordernis
Der 1. Januar 2025 hat das deutsche Mietrecht grundlegend verändert. Mit der Einführung des § 578 Abs. 1 S. 2 BGB wurde die starre Schriftform für langfristige gewerbliche Mietverträge durch das...
21.4.2026
Wappnen für den Blackout
Mehrere Tage waren Anfang des Jahres zehntausende Haushalte in Berlin-Lichterfelde ohne Strom. In dieser Zeit hätten die Umstände widriger kaum sein können. Die Nächte waren eiskalt und die nötigen...