04. Dezember 2009, 10:24 Uhr
Der Vermieter kann die im Mietvertrag gegebene Zustimmung zum Halten einer Katze widerrufen, wenn das Tier Nachwuchs bekommt oder sich Hausbewohner belästigt fühlen.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Tierhaltung
3.5.2024
Umgang mit personenbezogenen Daten bei Vermietungen









