17. November 2009, 11:51 Uhr
Vermieter müssen bei Betriebskosten das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten. Weil ein Hauseigentümer das Geld zum Ablesen der Heizkosten mit vollen Händen ausgab, hat das Gericht entschieden, dass die Betriebskostenabrechnung entsprechend gekürzt werden muss. Der Eigentümer hatte ein Funkgerät zum Ablesen für 27.000 Euro einbauen lassen. Das war die Hälfte der gesamten Heizkosten. Angemessen ist aber nur ein Anteil von maximal 10 Prozent.
Redaktion (allg.)
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