Umlagefähigkeit gewahrt

1167
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Die Stromkosten der Zentralheizungsanlage können auch dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Heizung und die Treppenhausbeleuchtung mit nur einem Zähler erfasst werden. Das 15%ige Kürzungsrecht nach § 12 Abs. 1 HeizKostV kann der Mieter dann nicht in Anspruch nehmen, wenn er vor Mietabschluss klar erkennen konnte, dass die Wohnung nicht mit Verbrauchserfassungsgeräten ausgestattet ist.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Umlagefähigkeit gewahrt
16.5.2025
Digitale Erfassung von Verbrauchsdaten
Per App Verbrauchsdaten abrufen, Energie sparen und aktiv zum Klimaschutz beitragen – moderne Lösungen für die Wohnungswirtschaft.
5.9.2024
Submetering offen für Neues
Wie die Interoperabilität von Erfassungsgeräten die Zusammenarbeit zwischen Messdienstleistern und Immobilienverantwortlichen verändern kann.
29.1.2026
Vom Ablesen zur aktiven Steuerung
Noch vor wenigen Jahren war die Abrechnung der Heizkosten ein rückblickender Verwaltungsakt. Einmal jährlich wurden die Verbrauchswerte erfasst, verarbeitet und abgerechnet – oftmals mit erheblichem...
17.10.2024
Betriebskosten in der Mietverwaltung
Zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten zählen alle Nebenkosten, die in keinem Zusammenhang mit den Mieter:innen der Immobilie stehen. Hierzu zählen zum Beispiel die Kosten für die Instandhaltung der...
7.7.2026
Heizkosten richtig abrechnen
Steigende Energiepreise werden zunehmend zur Belastung. Umso mehr steigt die Relevanz der jährlichen Heizkostenabrechnung. Sie soll rechtssicher und korrekt sein sowie alle Gegebenheiten der...
6.11.2023
Die 17 Punkte der BetrKV
Jeder Vermieter stellt sich bei der Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung die Frage: Welche Kosten lassen sich über die Abrechnung auf den Mieter umlegen?