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Bild: vectorfusionart/stock.adobe.com
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Immer wieder Ärger mit der zweiten Miete. Aber ein Problem ist geklärt: Sind im Mietvertrag die Betriebskosten im Einzelnen aufgeführt, können neu entstehenden Betriebskosten nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn sich der Vermieter im Vertrag entweder die Umlage neuer Betriebskosten vorbehalten hat oder wenn sich beide Seiten darüber verständigt haben.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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