Ungeziefer, Gartenpflege, Entwässerung, Gasaußenwandheizer, Elektroanlage

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Bild: vectorfusionart/stock.adobe.com
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Die Kosten regelmäßiger Ungezieferbekämpfung, für Gartenpflege, Be- und Entwässerung und Wartung von Gasaußenwandheizkörpern sind Betriebskosten nach § 27 II. BV. Die Kosten der Wartung der Elektroanlage sind dagegen Instandhaltungskosten, sie sind nur ausnahmsweise als Betriebskosten ansetzbar.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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