19. November 2009, 11:49 Uhr
Die Kosten regelmäßiger Ungezieferbekämpfung, für Gartenpflege, Be- und Entwässerung und Wartung von Gasaußenwandheizkörpern sind Betriebskosten nach § 27 II. BV. Die Kosten der Wartung der Elektroanlage sind dagegen Instandhaltungskosten, sie sind nur ausnahmsweise als Betriebskosten ansetzbar.
Redaktion (allg.)
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Artikel Ungeziefer, Gartenpflege, Entwässerung, Gasaußenwandheizer, Elektroanlage
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