09. November 2009, 14:57 Uhr
Der Mieter einer Eigentumswohnung kann vom Vermieter keine Zustimmung zur Untervermietung verlangen, wenn er selbst seinen Lebensmittelpunkt in eine andere Stadt verlegt hat und nur noch gelegentlich ein Zimmer der Wohnung selbst nutzt.
Redaktion (allg.)
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