Vermieter muss bei Wasserschaden Tapete ersetzen
Aus dem Tatbestand
Durch die unsachgemäße Reparatur eines Wasserhahns trat in einer vermieteten Wohnung Wasser aus und drang über Decken und Wände in die darunterliegende Wohnung. Dort wurde die Tapete erheblich beschädigt. Deren Mieter verklagte die Mieterin der oberen Wohnung, ihm die Kosten von rund 6.500 Euro für eine Neutapezierung
Aus den Entscheidungsgründen
Laut dem Urteil kann sich ein Mieter in einem solchen Fall nur an seinen Vermieter halten. Dieser muss auftretende Mängel in der Wohnung beseitigen, auch wenn dafür Dritte verantwortlich sind, bei denen sich der Vermieter schadlos halten kann. Mieter könnten nur dann einen Schaden selbst geltend machen, wenn der ihnen gehörende Hausrat beschädigt wird. Die beschädigte Tapete sei jedoch wesentlicher Bestandteil des Gebäudes und damit Teil des Gebäudeeigentums.
Quelle: Wüstenrot & Württembergische-Gruppe
Gericht: OLG Frankfurt a. M.
Aktenzeichen: 10 U 8/18
Urteil vom: 07.09.2018
Redaktion (allg.)

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