Versichert gegen Brand?

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Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
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Lassen Eltern ihr Kind in einem Zimmer mit brennenden Kerzen allein und kommt es zu einem Brand, haben sie keinen Anspruch aus ihrer Hausratversicherung, weil sie ihre Aufsichtspflicht grob fahrlässig verletzt haben.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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