14. Januar 2010, 09:14 Uhr
Ein Reihenhausbewohner hatte im Eingangsbereich eine Videokamera installiert. Sie sprang an, wenn jemand klingelte, und seine schwer kranke Frau konnte am Bildschirm sehen, wer vor der Tür stand. Allerdings erfasste die Linse nicht nur die Haustür des Kameramanns, sondern die des Nachbarn gleich mit, was dessen Persönlichkeitsrecht verletzt. Eine simple Gegensprechanlage erfülle den gleichen Zweck.
Redaktion (allg.)
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