23. Oktober 2009, 10:03 Uhr
Lärm beim Nachbarn bietet immer wieder Grund für Streitereien in Wohnhäusern. Das Poltern einer Waschmaschine aus der Nachbarwohnung muss man allerdings hinnehmen, selbst wenn sie mehrmals am Tag genutzt wird. Das gilt aber nicht für die üblichen Ruhezeiten, nach 22 Uhr muss auch die Waschmaschine ruhen.
Redaktion (allg.)
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