Wasserschaden
1167
26. Oktober 2009, 09:14 Uhr
Reinigt die Mutter einer Hauseigentümerin während deren Abwesenheit das (hier: leer stehende) Gebäude aus Gefälligkeit und vergisst sie, den Hauptwasserhahn wieder zu schließen, so kann die Tochter keinen Schadenersatz von ihr verlangen (hier: 42.500 Euro), wenn die Leitungen wegen eines Defekts nicht automatisch schließen und einen Wasserschaden verursachen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Wasserschaden
2.10.2024
Pflichtverletzung des Eigentümers?










