Werbungskostenpauschale

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Bild: vegefox.com/stock.adobe.com
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Die eingenommenen Mietnebenkosten gehören bei der pauschalen Ermittlung der Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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