05. März 2010, 10:02 Uhr
Liegt der vom Vermieter mit einem Energieversorgungsunternehmen ausgehandelte Preis für Fernwärme um 70 Prozent über dem regionalen Durchschnitt, so können die Mieter eine erneute Abrechnung der Heizkosten auch für mehrere Jahre rückwirkend verlangen. Der Vermieter ist verpflichtet, seinen vermieteten Besitz kostengünstig zu bewirtschaften.
Redaktion (allg.)
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