Hier wird darüber gestritten, Wohngeldbescheide wegen einer nachträglichen Einkommenserhöhung mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben und das überzahlte Wohngeld zurückzufordern.
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Bild: M. Eisinger
05. März 2010, 14:07 Uhr
Gericht: BundesverwG BERLIN Aktenzeichen: 5 C 4/01
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